www.svbus.de
bvfs_Zertifizierter_Sachverstaendiger_logo
Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Uwe Schroeder
Bausachverständiger

für Schäden an Gebäuden

Bottenäckerstraße 49/1
71711 Murr a.d. Murr
BW, Germany

fon: +49 (0)7144 3057463
fax: +49 (0)7144 1604109

email: info@svbus.de
www.svbus.de

SVBUSStempel
Scroll down

Sicherung


Das sogenannte „Selbständige Beweisverfahren“ gibt allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel an die Hand, um schnell und effektiv Baumängel, deren Ursachen und Sanierungsmöglichkeiten einschl. Kosten sachverständig feststellen zu lassen.


Auch über die streitige Frage, ob eine Bauleistung vertragsgerecht ist oder nicht, kann auf diesem Weg eine gutachterliche Klärung zwischen den Beteiligten herbeigeführt werden.

Ein Selbständiges Beweisverfahren kann aber auch erforderlich sein, um die abgerechneten Mengen oder im Falle eines gekündigten Vertrages den Bauten- oder Ausführungsstand einschl. der Mangelfreiheit feststellen zu lassen.

Das Selbständige Beweisverfahren ist im § 485 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) geregelt. Es ist, soweit noch kein Rechtstreit anhängig ist, grundsätzlich bei dem Gericht zu beantragen, dass zwischen den Beteiligten in einer möglichen Hauptsache für die Entscheidung zuständig wäre.

Das erforderliche rechtliche Interesse ist gegeben, wenn die Feststellungen und Beurteilungen der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen können. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn über die zu begutachtende Tatsache oder über die zu treffenden Feststellungen (z. B. Baumängel, deren Umfang, Ursachen und Mangelbeseitigungsmaßnahmen sowie Kosten etc.) zwischen den Parteien keine Einigkeit besteht, aber ggf. Ansprüche einer Partei gegenüber der anderen in Betracht kommen.

Darüber hinaus ist ein Selbständiges Beweisverfahren zulässig, wenn die “Besorgnis des Verlustes oder erschwerten Benutzung des Beweismittels besteht“ (§ 485 (1)). Dies trifft insbesondere für Baumängel zu, die mit dem Baufortschritt nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen begutachtet werden können. Auch bei gekündigten Bauverträgen ist es unter Umständen erforderlich, den Ausführungsstand eines Gewerkes und dessen Mangelfreiheit/Mangelhaftigkeit feststellen zu lassen.

Sicherung


Das sogenannte „Selbständige Beweisverfahren“ gibt allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel an die Hand, um schnell und effektiv Baumängel, deren Ursachen und Sanierungsmöglichkeiten einschl. Kosten sachverständig feststellen zu lassen.


Auch über die streitige Frage, ob eine Bauleistung vertragsgerecht ist oder nicht, kann auf diesem Weg eine gutachterliche Klärung zwischen den Beteiligten herbeigeführt werden.

Ein Selbständiges Beweisverfahren kann aber auch erforderlich sein, um die abgerechneten Mengen oder im Falle eines gekündigten Vertrages den Bauten- oder Ausführungsstand einschl. der Mangelfreiheit feststellen zu lassen.

Das Selbständige Beweisverfahren ist im § 485 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) geregelt. Es ist, soweit noch kein Rechtstreit anhängig ist, grundsätzlich bei dem Gericht zu beantragen, dass zwischen den Beteiligten in einer möglichen Hauptsache für die Entscheidung zuständig wäre.

Das erforderliche rechtliche Interesse ist gegeben, wenn die Feststellungen und Beurteilungen der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen können. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn über die zu begutachtende Tatsache oder über die zu treffenden Feststellungen (z. B. Baumängel, deren Umfang, Ursachen und Mangelbeseitigungsmaßnahmen sowie Kosten etc.) zwischen den Parteien keine Einigkeit besteht, aber ggf. Ansprüche einer Partei gegenüber der anderen in Betracht kommen.

Darüber hinaus ist ein Selbständiges Beweisverfahren zulässig, wenn die “Besorgnis des Verlustes oder erschwerten Benutzung des Beweismittels besteht“ (§ 485 (1)). Dies trifft insbesondere für Baumängel zu, die mit dem Baufortschritt nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen begutachtet werden können. Auch bei gekündigten Bauverträgen ist es unter Umständen erforderlich, den Ausführungsstand eines Gewerkes und dessen Mangelfreiheit/Mangelhaftigkeit feststellen zu lassen.
Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Uwe Schroeder
Bausachverständiger
für Schäden an Gebäuden
71711 Murr a.d. Murr
BW, Germany

fon: +49 (0)7144 3057463
fax: +49 (0)7144 1604109
info@svbus.de

Impressum
Datenschutz
copyright
AGB
Sitemap
Uwe_Schroeder-6
Choose a location
svbus
Bottenäckerstraße 49
71711 Murr
Germany
48.9540961326068, 9.247476816463989
Auto Reply
Danke für Ihre Anfrage.
Ich melde mich zeitnah bei Ihnen.

Signature (Supports HTML)
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schroeder
Transparenz mit CSS erzeugen